Kündigung Arbeitsvertrag: Muster für Arbeitnehmer zum Ausfüllen
Mit diesem Generator erstellen Sie Ihre ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer – als ausdruckfertiges Schreiben mit Platz für Ihre handschriftliche Unterschrift, wie es das Gesetz zwingend verlangt (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger ist unwirksam; genau dafür ist dieser Generator gedacht.
Wann passt dieses Kündigungsschreiben?
Diese Kündigung nutzen Sie, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich beenden möchten – unabhängig vom Grund. Sie eignet sich für unbefristete und befristete Verträge mit ordentlichem Kündigungsrecht, nicht für eine fristlose (außerordentliche) Kündigung aus wichtigem Grund. Mit der Kündigung entstehen zugleich weitere Ansprüche, etwa auf ein Arbeitszeugnis (§ 109 GewO) und auf Abgeltung von nicht genommenem Urlaub (§ 7 Abs. 4 BUrlG) – dieses Schreiben bittet Ihren Arbeitgeber bereits um beides.
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29.09.2026
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses als ____________
So sieht das fertige Schreiben aus
Ein vollständig ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Angaben — genau dieses Schreiben erzeugt das Formular oben, nur mit Ihren eigenen Daten. Der Aufbau folgt DIN 5008: Absender, Empfängeranschrift, Ort und Datum, Betreff, Brieftext.
Max Mustermann · Musterstraße 1 · 10115 Berlin
Beispiel GmbH
Firmenweg 2
80331 München
Berlin, 12.03.2026
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses als Sachbearbeiterin Einkauf
Bis wann müssen Sie kündigen?
Ohne abweichende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Maßgeblich für den Fristbeginn ist der tatsächliche Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitgeber, nicht das Datum auf dem Brief – prüfen Sie deshalb vorab, ob Ihr individueller Arbeits- oder Tarifvertrag eine längere Frist vorsieht.
Welche Kündigungsfrist für Sie gilt
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen bedürfen zwingend der Schriftform: Das Schreiben muss ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben werden; die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen (§ 623 BGB), eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist deshalb unwirksam. Genau für diesen unterschriftsreifen Ausdruck ist dieser Generator gedacht. Für die Kündigungsfrist gilt grundsätzlich § 622 Abs. 1 BGB, sofern Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag keine abweichende Regelung enthält.
- § 622 Abs. 1 BGB — Gesetzliche Grundkündigungsfrist: Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Diese Frist gilt für Arbeitnehmerkündigungen, sofern Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes bestimmen.
- § 623 BGB — Kündigungen von Arbeitsverhältnissen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift); die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen. E-Mail, Fax, SMS oder Messenger-Nachrichten sind damit unwirksam.
- § 109 GewO — Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis; auf Verlangen erstreckt es sich zusätzlich auf Leistung und Verhalten (qualifiziertes Zeugnis).
- § 7 Abs. 4 BUrlG — Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, ist er finanziell abzugelten.
Häufige Fragen
- Muss ich für meine Kündigung einen Grund angeben?
- Nein. Für die ordentliche Kündigung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist im deutschen Arbeitsrecht kein Kündigungsgrund erforderlich. Sie müssen lediglich die geltende Kündigungsfrist einhalten und das Schreiben formgerecht unterschreiben.
- Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
- Ohne abweichende Regelung gilt die gesetzliche Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag kann eine längere Frist vorsehen – prüfen Sie das vorab. Entscheidend für den Fristbeginn ist der tatsächliche Zugang beim Arbeitgeber.
- Reicht eine Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp?
- Nein. Kündigungen von Arbeitsverhältnissen bedürfen zwingend der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; die elektronische Form ist gesetzlich ausgeschlossen (§ 623 BGB). Drucken Sie das Schreiben aus, unterschreiben Sie es handschriftlich und übergeben Sie es persönlich oder per Post.
- Was unterscheidet die Kündigung von einem Aufhebungsvertrag?
- Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung – Sie benötigen keine Zustimmung des Arbeitgebers, müssen aber die Kündigungsfrist einhalten. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis dagegen nur einvernehmlich, oft zu einem individuell vereinbarten Termin, erfordert aber die Zustimmung beider Seiten.
- Habe ich nach der Kündigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis und auf Urlaubsabgeltung?
- Ja. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, auf Wunsch auch ein qualifiziertes mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung (§ 109 GewO). Urlaub, den Sie bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr nehmen können, muss der Arbeitgeber finanziell abgelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Stand: 13.07.2026
Diese Schreiben gehören oft dazu
Zum Ende eines Arbeitsverhältnisses gehören meist noch diese Schreiben:
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Fragen, die über diese eine Vorlage hinausgehen — Fristen, Form und Zugangsnachweis:
- Kündigungsfristen im Überblick: Wohnung, Job, Versicherung, VertragFür jede Vertragsart gilt eine andere Frist, und fast überall darf der Vertrag die gesetzliche Regel in Grenzen verändern. Diese Übersicht sortiert die wichtigsten Fälle – und die Sonderkündigungsrechte, die viele übersehen.
- Schriftform, Textform, Kündigungsbutton: Welche Form braucht Ihr Schreiben?Die Form ist der unauffälligste Grund, an dem ein richtig geschriebenes Schreiben scheitert. Sie entscheidet nicht darüber, ob Ihr Anliegen berechtigt ist – sondern darüber, ob Ihre Erklärung überhaupt wirkt.
- Wichtige Schreiben versenden: Welcher Weg beweist den Zugang?Ein fristgerechtes Schreiben nützt nichts, wenn sich nicht belegen lässt, dass es rechtzeitig angekommen ist. Entscheidend ist fast nie das Absendedatum, sondern der Zugang – und genau darüber streiten die Beteiligten hinterher.