Deutschlandvorlagen

Überstunden auszahlen lassen: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf, geleistete Überstunden auszuzahlen oder durch Freizeit auszugleichen – mit Fristsetzung und Bitte um Abgleich der Zeitkonten.

🔒 Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an einen Server übertragen.

Absender
Empfänger
Angaben zum Schreiben

Vorschau

Wann brauchen Sie dieses Schreiben?

Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie über Ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben und dafür Bezahlung oder Freizeitausgleich möchten – etwa bei einem angewachsenen Arbeitszeitkonto oder vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Welche Frist gilt?

Achten Sie auf Ausschlussfristen: Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen vor, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb weniger Monate – häufig drei – schriftlich geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie. Diese Fristen sind kürzer als die allgemeine Verjährung und der häufigste Grund, aus dem Überstundenansprüche scheitern. Prüfen Sie Ihren Vertrag und einen etwaigen Tarifvertrag, bevor Sie warten.

Rechtsgrundlage

Ein Anspruch auf Vergütung von Überstunden setzt zweierlei voraus: dass die Überstunden tatsächlich geleistet wurden und dass sie vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der übertragenen Arbeit notwendig waren. Ist keine ausdrückliche Vergütungsregelung vorhanden, gilt eine Vergütung nach § 612 Abs. 1 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war; die Höhe richtet sich dann nach der üblichen Vergütung (Abs. 2). Die Darlegungs- und Beweislast für Umfang und Veranlassung der Überstunden liegt grundsätzlich bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer – führen Sie deshalb eigene Aufzeichnungen.

  • § 611a BGB — Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet; der Arbeitgeber schuldet dafür die vereinbarte Vergütung.
  • § 612 BGB — Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (Abs. 1). Ist die Höhe nicht bestimmt, ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (Abs. 2).

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber Überstunden immer bezahlen?
Nicht automatisch. Erforderlich ist, dass die Überstunden angeordnet, gebilligt, geduldet oder zur Erledigung der übertragenen Aufgaben notwendig waren. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, gilt eine Vergütung nach § 612 Abs. 1 BGB als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit nur gegen Bezahlung zu erwarten war.
Ist die Klausel „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“ wirksam?
Solche Pauschalabgeltungsklauseln sind nur eingeschränkt wirksam. Eine Klausel, die pauschal alle Überstunden ohne erkennbare Begrenzung abgilt, ist regelmäßig zu unbestimmt und deshalb unwirksam, weil Beschäftigte bei Vertragsschluss nicht erkennen können, was auf sie zukommt. Bei sehr hohen Gehältern kann die Bewertung anders ausfallen. Lassen Sie die konkrete Klausel im Zweifel prüfen.
Wie weise ich meine Überstunden nach?
Die Darlegungs- und Beweislast liegt grundsätzlich bei Ihnen. Führen Sie eigene, zeitnahe Aufzeichnungen mit Datum, Beginn, Ende und Tätigkeit und sichern Sie Belege wie E-Mails, Schichtpläne oder Zeiterfassungsauszüge. Das Musterschreiben bittet deshalb ausdrücklich um den Stand des vom Arbeitgeber geführten Arbeitszeitkontos.
Kann ich statt Bezahlung Freizeitausgleich verlangen?
Was gilt, richtet sich in erster Linie nach Arbeits-, Tarif- oder Betriebsvereinbarung. Sehen diese Freizeitausgleich vor, hat er Vorrang. Ist nichts geregelt, können Sie den Ausgleich vorschlagen – das Musterschreiben bietet dafür die Variante „Freizeitausgleich, hilfsweise Auszahlung“.
Was passiert mit Überstunden bei Kündigung?
Nicht genommener Freizeitausgleich ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich auszuzahlen, weil ein Ausgleich in Freizeit dann nicht mehr möglich ist. Achten Sie gerade hier auf Ausschlussfristen und machen Sie den Anspruch rechtzeitig schriftlich geltend – idealerweise vor dem letzten Arbeitstag.

Stand: 01.08.2026