
Musterbriefe: Arbeit & Beruf
Vom Elternzeit-Antrag bis zur Kündigung: Diese Musterbriefe helfen bei formellen Schreiben an Ihren Arbeitgeber. Jede Vorlage nennt die maßgeblichen Vorschriften und Fristen und lässt sich direkt im Browser ausfüllen und ausdrucken.
- Elternzeit beantragen: Muster für den Antrag beim ArbeitgeberMit diesem Generator erstellen Sie Ihren Antrag auf Elternzeit an Ihren Arbeitgeber – als fertiges, unterschriftsreifes Schreiben nach § 16 BEEG, direkt im Browser.
- Kündigung Arbeitsvertrag: Muster für Arbeitnehmer zum AusfüllenMit diesem Generator erstellen Sie Ihre ordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer – als ausdruckfertiges Schreiben mit Platz für Ihre handschriftliche Unterschrift, wie es das Gesetz zwingend verlangt (§ 623 BGB). Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger ist unwirksam; genau dafür ist dieser Generator gedacht.
- Arbeitszeugnis anfordern: Muster für Ihr AnschreibenMit diesem Generator fordern Sie von Ihrem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis an – wahlweise als einfaches oder qualifiziertes Zeugnis, als Endzeugnis nach Vertragsende oder als Zwischenzeugnis während eines laufenden Arbeitsverhältnisses. Das fertige Schreiben erstellen Sie direkt im Browser, ohne Anmeldung.
- Teilzeit beantragen: Muster für den Antrag auf Verringerung der ArbeitszeitMit diesem Generator erstellen Sie Ihren Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit an Ihren Arbeitgeber – als fertiges Schreiben nach § 8 TzBfG, direkt im Browser.
- Urlaubsabgeltung fordern: Muster für Ihr Schreiben nach VertragsendeMit diesem Generator fordern Sie die Auszahlung nicht genommener Urlaubstage nach dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses – als fertiges Schreiben nach § 7 Abs. 4 BUrlG, direkt im Browser.
- Überstunden auszahlen lassen: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator fordern Sie Ihren Arbeitgeber auf, geleistete Überstunden auszuzahlen oder durch Freizeit auszugleichen – mit Fristsetzung und Bitte um Abgleich der Zeitkonten.
Welches Schreiben passt zu meiner Situation?
Arbeitsrechtliche Schreiben lassen sich danach ordnen, ob Sie etwas beantragen, etwas fordern oder das Arbeitsverhältnis beenden.
Beantragen müssen Sie alles, was eine Veränderung Ihrer Arbeitszeit bedeutet: Elternzeit und Teilzeit. Beide sind an eigene, teils lange Vorlaufzeiten gebunden, und beide sind mehr als eine Bitte – bei der Elternzeit steht Ihnen der Anspruch zu, beim Teilzeitverlangen muss der Arbeitgeber betriebliche Gründe darlegen, wenn er ablehnen will. Die Vorlaufzeit ist hier der kritische Punkt, nicht die Formulierung.
Fordern betrifft das, was Ihnen bereits zusteht: die Auszahlung geleisteter Überstunden, die Abgeltung nicht genommenen Urlaubs am Ende des Arbeitsverhältnisses, das Arbeitszeugnis. Diese Schreiben leben von der Genauigkeit – Zeiträume, Stundenzahlen, Beträge –, weil sie im Streitfall die Grundlage der Berechnung sind.
Beenden heißt kündigen. Hier zählt vor allem die Form: Ohne eigenhändig unterschriebenes Original auf Papier ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam, und zwar auch dann, wenn der Arbeitgeber sie hinnimmt.
Worauf es im Arbeitsrecht besonders ankommt
Die Schriftform ist hier absolut. Für Kündigung und Aufhebungsvertrag schließt das Gesetz die elektronische Form ausdrücklich aus. Eine Kündigung per E-Mail, Messenger oder SMS ist unwirksam – mit der unangenehmen Folge, dass das Arbeitsverhältnis weiterläuft und Sie unter Umständen unentschuldigt fehlen.
Vier Wochen sind nicht ein Monat. Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, also 28 Tage. Wer Anfang März zum 31. März kündigen will, ist damit schon zu spät. Prüfen Sie außerdem Arbeits- und Tarifvertrag: Dort stehen oft längere Fristen.
Achten Sie auf Ausschlussfristen. Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Klauseln, nach denen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb weniger Monate schriftlich geltend gemacht werden. Bei Überstunden und Urlaubsabgeltung ist das der häufigste Grund, warum berechtigte Forderungen ins Leere gehen – nicht die Sache selbst, sondern der Zeitpunkt.
Bleiben Sie sachlich, auch wenn es das nicht ist. Schreiben an den Arbeitgeber landen in der Personalakte und werden im Streitfall vorgelegt. Ein Schreiben, das nur Zahlen und Daten nennt, ist Ihnen später nützlicher als eines, das recht hat.
Fehler, die im Arbeitsrecht teuer werden
- Per E-Mail gekündigt
- Unwirksam, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber reagiert oder nicht. Die Frist beginnt erst mit dem Zugang des unterschriebenen Originals – wer sich darauf verlässt, arbeitet unter Umständen noch Wochen länger als geplant.
- Überstunden ohne Nachweis gefordert
- Nennen Sie Zeitraum, Stundenzahl und die Grundlage Ihrer Zählung, und legen Sie vorhandene Aufzeichnungen bei. Eine pauschale Forderung ohne Aufstellung ist leicht zurückzuweisen, und die Darlegungslast liegt bei Ihnen.
- Elternzeit zu spät angemeldet
- Für den Anspruch gelten feste Vorlaufzeiten vor dem gewünschten Beginn. Wer sie versäumt, verschiebt den Beginn – der Anspruch geht nicht unter, aber er beginnt später, und das kann sich auf die gesamte Planung auswirken.
- Zeugnis erst nach Monaten angefordert
- Je später Sie fragen, desto schwerer fällt es dem alten Arbeitgeber, Ihre Leistungen konkret zu beschreiben – und desto blasser wird das Zeugnis. Fordern Sie es zeitnah zum Ende des Arbeitsverhältnisses an.
Fragen, die für alle Schreiben gelten
Frist, Form und Zugangsnachweis entscheiden unabhängig vom Thema darüber, ob ein Schreiben wirkt. Im Ratgeber steht das einmal ausführlich: