Elternzeit beantragen: Muster für den Antrag beim Arbeitgeber
Mit diesem Generator erstellen Sie Ihren Antrag auf Elternzeit an Ihren Arbeitgeber – als fertiges, unterschriftsreifes Schreiben nach § 16 BEEG, direkt im Browser.
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01.08.2026
Antrag auf Elternzeit für ____________
Wann brauchen Sie dieses Schreiben?
Diesen Antrag stellen Sie, wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer Elternzeit für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten. Er richtet sich an Ihren Arbeitgeber und legt fest, für welchen Zeitraum Sie freigestellt werden möchten.
Welche Frist gilt?
Für Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes gilt eine Anmeldefrist von 7 Wochen vor Beginn, für Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag eine Frist von 13 Wochen vor Beginn (§ 16 Abs. 1 BEEG). Reichen Sie den Antrag rechtzeitig vor diesen Fristen ein.
Rechtsgrundlage
Seit dem 1. Mai 2025 genügt für den Elternzeit-Antrag grundsätzlich die Textform (z. B. E-Mail), allerdings nur für Kinder, die ab diesem Stichtag geboren oder in Adoptionspflege genommen wurden; für ältere Kinder gilt weiterhin die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift (§ 28 BEEG, Übergangsvorschrift). Ein unterschriebenes, ausgedrucktes Schreiben wie das dieses Generators erfüllt in jedem Fall die strengere Schriftform und ist damit für beide Fallgruppen ausreichend. Zusätzlich müssen Sie bei der Anmeldung verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren ab Beginn der Elternzeit Sie Elternzeit nehmen (§ 16 Abs. 1 BEEG).
- § 16 Abs. 1 BEEG — Elternzeit ist spätestens 7 Wochen vor Beginn (für Zeiten bis zum 3. Geburtstag) bzw. 13 Wochen vor Beginn (für Zeiten zwischen 3. und 8. Geburtstag) beim Arbeitgeber anzumelden; gleichzeitig ist verbindlich zu erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen wird.
- § 28 BEEG — Übergangsvorschrift: Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren oder in Adoptionspflege aufgenommen wurden, gilt weiterhin die Schriftform; für Kinder ab dem 1. Mai 2025 genügt Textform (§ 16 Abs. 1 Satz 2 BEEG n. F.).
Häufige Fragen
- Wie lange vor Beginn muss ich Elternzeit beantragen?
- Für Zeiten bis zum 3. Geburtstag des Kindes 7 Wochen vorher, für Zeiten zwischen dem 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen vorher (§ 16 Abs. 1 BEEG). Halten Sie diese Fristen ein, damit der Arbeitgeber sich rechtzeitig auf Ihre Abwesenheit einstellen kann.
- Reicht eine E-Mail für den Antrag, oder brauche ich eine Unterschrift?
- Das hängt vom Geburtsdatum des Kindes ab: Für Kinder ab dem 1. Mai 2025 genügt Textform, für ältere Kinder ist weiterhin die eigenhändig unterschriebene Schriftform erforderlich (§ 28 BEEG). Ein ausgedrucktes und unterschriebenes Schreiben erfüllt in jedem Fall beide Anforderungen.
- Muss ich mich sofort für zwei Jahre festlegen?
- Bei der Anmeldung müssen Sie verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren ab Beginn der Elternzeit Sie Elternzeit nehmen möchten (§ 16 Abs. 1 BEEG). Eine spätere Änderung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers oder in engen gesetzlichen Ausnahmefällen möglich.
- Kann ich die Elternzeit auf mehrere Abschnitte aufteilen?
- Ja, grundsätzlich kann Elternzeit auf bis zu drei Zeitabschnitte verteilt werden; eine weitere Aufteilung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Für jeden zusätzlichen Abschnitt stellen Sie einen eigenen Antrag.
- An wen richte ich den Antrag?
- An Ihren Arbeitgeber – in der Regel an die Personalabteilung oder die für Sie zuständige Vorgesetzte bzw. den zuständigen Vorgesetzten. Bewahren Sie sich eine Bestätigung des Zugangs bzw. eine Kopie des Schreibens auf.
Stand: 12.07.2026