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Musterbriefe ausfüllen, drucken, fertig

Musterbriefe: Verträge & Verbraucher

Verträge kündigen, Käufe widerrufen, Forderungen bestreiten: Hier finden Sie Vorlagen für die häufigsten Schreiben an Unternehmen, Händler und Anbieter – zum direkten Ausfüllen im Browser, kostenlos und ohne Anmeldung.

Welches Schreiben passt zu meiner Situation?

Die erste Frage lautet: Wollen Sie den Vertrag beenden, ihn rückabwickeln oder etwas abwehren? Die drei Wege haben nichts miteinander zu tun, und sie haben unterschiedliche Fristen.

Beenden heißt kündigen: Der Vertrag lief bisher rechtmäßig und soll zu einem Termin enden. Dafür gibt es hier Vorlagen für Handy- und Internetverträge, Strom, Streaming-Abos und Fitnessstudios. Prüfen Sie dabei immer zuerst, ob ein Sonderkündigungsrecht greift – eine Preiserhöhung oder ein Umzug bringt Sie oft schneller heraus als die reguläre Frist.

Rückabwickeln heißt widerrufen: Sie lösen einen Vertrag wieder auf, den Sie online oder an der Haustür geschlossen haben, ohne dass etwas schiefgegangen sein muss. Dafür haben Sie 14 Tage, und zur Fristwahrung genügt hier ausnahmsweise die rechtzeitige Absendung.

Abwehren heißt: Etwas ist schiefgelaufen, und Sie wollen es nicht bezahlen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, ist die Reklamation der Weg; hat der Handwerker mangelhaft gearbeitet, die Mängelrüge mit Nachbesserungsfrist. Und wenn eine Inkassoforderung ins Haus flattert, die Sie für unberechtigt halten, widersprechen Sie ihr – und zwar schriftlich und dem Grunde nach, nicht durch Schweigen.

Worauf es bei Verträgen besonders ankommt

Prüfen Sie die Laufzeitklausel, bevor Sie sich mit der Frist abfinden. In vorformulierten Verbraucherverträgen darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen; verlängert sich der Vertrag automatisch, dann nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist. Steht in Ihrem Vertrag noch eine Verlängerung um ein volles Jahr, ist diese Klausel regelmäßig unwirksam – und der Vertrag früher kündbar, als er behauptet.

Online geschlossen heißt online kündbar. Für Verträge, die über eine Website zustande gekommen sind, muss der Anbieter eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen und den Eingang in Textform bestätigen. Fehlt die Schaltfläche, können Sie jederzeit und ohne Frist kündigen.

Setzen Sie bei Mängeln immer eine Frist. „Bitte kümmern Sie sich darum“ bringt Sie keinen Schritt weiter. Erst eine bestimmte, angemessene Frist eröffnet die weiteren Rechte – Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder die Ersatzvornahme beim Handwerker.

Fehler, die bei Verträgen teuer werden

Auf die Kündigungsbestätigung nicht gewartet
Eine abgeschickte Kündigung ist keine bestätigte Kündigung. Bleibt die Bestätigung aus, haken Sie nach, bevor die nächste Abbuchung kommt – rückwirkend ist der Streit ungleich mühsamer.
Widerrufsfrist mit der Bestellung beginnen lassen
Beim Warenkauf läuft die 14-Tage-Frist erst ab Erhalt der Ware, nicht ab Bestellung. Wer davon ausgeht, verschenkt Tage – und wer nie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann sogar deutlich länger widerrufen.
Inkassoschreiben ignoriert
Eine unberechtigte Forderung verschwindet nicht durch Schweigen; im Gegenteil, sie wächst um Gebühren und kann in einen Mahnbescheid münden. Widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie die Darlegung des Forderungsgrundes. Einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen.
Bei Mängeln gleich Geld zurückverlangt
In der Regel hat der Verkäufer zuerst das Recht auf Nacherfüllung. Wer sofort auf Rückabwicklung besteht, ohne eine Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gesetzt zu haben, steht formal schlechter da – auch wenn die Sache eindeutig kaputt ist.

Fragen, die für alle Schreiben gelten

Frist, Form und Zugangsnachweis entscheiden unabhängig vom Thema darüber, ob ein Schreiben wirkt. Im Ratgeber steht das einmal ausführlich: