
Musterbriefe: Verträge & Verbraucher
Verträge kündigen, Käufe widerrufen, Forderungen bestreiten: Hier finden Sie Vorlagen für die häufigsten Schreiben an Unternehmen, Händler und Anbieter – zum direkten Ausfüllen im Browser, kostenlos und ohne Anmeldung.
- Widerspruch gegen Inkasso-Forderung: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator erstellen Sie ein Schreiben, mit dem Sie einer Inkasso-Forderung widersprechen und eine vollständige Forderungsaufstellung samt Nachweisen anfordern – direkt im Browser, ohne Anmeldung.
- Mängelrüge an den Handwerker: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator fordern Sie einen Handwerker zur Nacherfüllung mangelhafter Werkleistungen auf – als fertiges Schreiben mit angemessener Frist, direkt im Browser.
- Fluggastrechte-Entschädigung: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator fordern Sie eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft nach der EU-Fluggastrechteverordnung – als fertiges Schreiben zum Ausfüllen, direkt im Browser.
- Kündigung Fitnessstudio: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator erstellen Sie in wenigen Minuten ein fertiges Kündigungsschreiben für Ihren Fitnessstudio-Vertrag – direkt im Browser, ohne Anmeldung.
- Widerruf Online-Kauf: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator erstellen Sie ein Widerrufsschreiben für einen online geschlossenen Kaufvertrag – ohne Angabe von Gründen, direkt im Browser, ohne Anmeldung.
- Reklamation defekte Ware: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator fordern Sie den Verkäufer bei defekter Ware zur Nacherfüllung auf – Reparatur oder Ersatzlieferung, mit angemessener Frist, direkt im Browser.
- Kündigung Handyvertrag: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator erstellen Sie ein Kündigungsschreiben für Ihren Mobilfunkvertrag – zum nächstmöglichen Termin oder einem konkreten Datum, direkt im Browser.
- Streaming-Abo kündigen: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator kündigen Sie ein laufendes Streaming-Abonnement schriftlich – als Nachweis zusätzlich zur Kündigung über den Kündigungsbutton des Anbieters.
- Datenauskunft nach DSGVO anfordern: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator verlangen Sie von einem Unternehmen oder einer Organisation Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten dort über Sie gespeichert sind.
- Stromvertrag kündigen: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator kündigen Sie Ihren Stromliefervertrag – ordentlich zum Laufzeitende, per Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung oder wegen eines Umzugs.
- Schufa-Eintrag löschen lassen: Muster zum AusfüllenMit diesem Generator verlangen Sie von einer Auskunftei die Berichtigung oder Löschung eines Eintrags über Sie – etwa weil er falsch ist oder die Forderung längst erledigt wurde.
Welches Schreiben passt zu meiner Situation?
Die erste Frage lautet: Wollen Sie den Vertrag beenden, ihn rückabwickeln oder etwas abwehren? Die drei Wege haben nichts miteinander zu tun, und sie haben unterschiedliche Fristen.
Beenden heißt kündigen: Der Vertrag lief bisher rechtmäßig und soll zu einem Termin enden. Dafür gibt es hier Vorlagen für Handy- und Internetverträge, Strom, Streaming-Abos und Fitnessstudios. Prüfen Sie dabei immer zuerst, ob ein Sonderkündigungsrecht greift – eine Preiserhöhung oder ein Umzug bringt Sie oft schneller heraus als die reguläre Frist.
Rückabwickeln heißt widerrufen: Sie lösen einen Vertrag wieder auf, den Sie online oder an der Haustür geschlossen haben, ohne dass etwas schiefgegangen sein muss. Dafür haben Sie 14 Tage, und zur Fristwahrung genügt hier ausnahmsweise die rechtzeitige Absendung.
Abwehren heißt: Etwas ist schiefgelaufen, und Sie wollen es nicht bezahlen. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, ist die Reklamation der Weg; hat der Handwerker mangelhaft gearbeitet, die Mängelrüge mit Nachbesserungsfrist. Und wenn eine Inkassoforderung ins Haus flattert, die Sie für unberechtigt halten, widersprechen Sie ihr – und zwar schriftlich und dem Grunde nach, nicht durch Schweigen.
Worauf es bei Verträgen besonders ankommt
Prüfen Sie die Laufzeitklausel, bevor Sie sich mit der Frist abfinden. In vorformulierten Verbraucherverträgen darf die Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre betragen; verlängert sich der Vertrag automatisch, dann nur auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist. Steht in Ihrem Vertrag noch eine Verlängerung um ein volles Jahr, ist diese Klausel regelmäßig unwirksam – und der Vertrag früher kündbar, als er behauptet.
Online geschlossen heißt online kündbar. Für Verträge, die über eine Website zustande gekommen sind, muss der Anbieter eine Kündigungsschaltfläche bereitstellen und den Eingang in Textform bestätigen. Fehlt die Schaltfläche, können Sie jederzeit und ohne Frist kündigen.
Setzen Sie bei Mängeln immer eine Frist. „Bitte kümmern Sie sich darum“ bringt Sie keinen Schritt weiter. Erst eine bestimmte, angemessene Frist eröffnet die weiteren Rechte – Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder die Ersatzvornahme beim Handwerker.
Fehler, die bei Verträgen teuer werden
- Auf die Kündigungsbestätigung nicht gewartet
- Eine abgeschickte Kündigung ist keine bestätigte Kündigung. Bleibt die Bestätigung aus, haken Sie nach, bevor die nächste Abbuchung kommt – rückwirkend ist der Streit ungleich mühsamer.
- Widerrufsfrist mit der Bestellung beginnen lassen
- Beim Warenkauf läuft die 14-Tage-Frist erst ab Erhalt der Ware, nicht ab Bestellung. Wer davon ausgeht, verschenkt Tage – und wer nie eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat, kann sogar deutlich länger widerrufen.
- Inkassoschreiben ignoriert
- Eine unberechtigte Forderung verschwindet nicht durch Schweigen; im Gegenteil, sie wächst um Gebühren und kann in einen Mahnbescheid münden. Widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie die Darlegung des Forderungsgrundes. Einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von zwei Wochen widersprechen.
- Bei Mängeln gleich Geld zurückverlangt
- In der Regel hat der Verkäufer zuerst das Recht auf Nacherfüllung. Wer sofort auf Rückabwicklung besteht, ohne eine Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung gesetzt zu haben, steht formal schlechter da – auch wenn die Sache eindeutig kaputt ist.
Fragen, die für alle Schreiben gelten
Frist, Form und Zugangsnachweis entscheiden unabhängig vom Thema darüber, ob ein Schreiben wirkt. Im Ratgeber steht das einmal ausführlich: