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Kündigung Handyvertrag: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator erstellen Sie ein Kündigungsschreiben für Ihren Mobilfunkvertrag – zum nächstmöglichen Termin oder einem konkreten Datum, direkt im Browser.

Wann passt die Handyvertrag-Kündigung?

Dieses Schreiben nutzen Sie für die ordentliche Kündigung Ihres Mobilfunkvertrags – zum Ende der Vertragslaufzeit oder, danach, zum nächstmöglichen monatlichen Termin. Bei einer außerordentlichen Kündigung, etwa nach einer einseitigen Preiserhöhung durch den Anbieter, ergänzen Sie das Schreiben um einen Hinweis auf die Vertragsänderung und deren Zugangsdatum.

Ihre Angaben

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: Der Brief entsteht auf Ihrem Gerät, und weder die Formularfelder noch der fertige Text werden an einen Server übertragen. Was die Seite selbst lädt, steht in der Datenschutzerklärung.

Absender
Empfänger
Angaben zum Schreiben

Vorschau

So sieht das fertige Schreiben aus

Ein vollständig ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Angaben — genau dieses Schreiben erzeugt das Formular oben, nur mit Ihren eigenen Daten. Der Aufbau folgt DIN 5008: Absender, Empfängeranschrift, Ort und Datum, Betreff, Brieftext.

Max Mustermann · Musterstraße 1 · 10115 Berlin

Beispiel GmbH

Firmenweg 2

80331 München

Berlin, 12.03.2026

Kündigung meines Mobilfunkvertrags – Kundennummer K-4471182, Rufnummer 0151 23456789

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Kundennummer K-4471182 für die Rufnummer 0151 23456789 ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollte die Kündigung zu dem genannten Termin nicht möglich sein, gilt sie hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Einer automatischen bzw. stillschweigenden Verlängerung des Vertrags widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung sowie das konkrete Datum der Vertragsbeendigung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Beispielangaben. „Max Mustermann“ und die genannte Anschrift sind erfunden; im Generator stehen an diesen Stellen Ihre eigenen Angaben.

Bis wann können Sie kündigen?

Die Erstlaufzeit darf höchstens 24 Monate betragen (§ 56 TKG); verlängert sich der Vertrag danach, können Sie jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB). Bei einer einseitigen Vertragsänderung müssen Sie das Sonderkündigungsrecht innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Mitteilung nutzen (§ 57 TKG); wird die Leistung nach einem Umzug am neuen Wohnsitz nicht angeboten, können Sie mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen, wirksam zum Auszug oder später (§ 60 Abs. 2 TKG).

Was seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge gilt

Die Erstlaufzeit von Mobilfunkverträgen mit Verbrauchern ist gesetzlich auf höchstens 24 Monate begrenzt; danach ist monatlich kündbar (§ 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB). Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zu Ihren Ungunsten, etwa durch eine Preiserhöhung, steht Ihnen ein fristloses, kostenfreies Sonderkündigungsrecht zu (§ 57 TKG). Auch bei einem Umzug, an dessen neuem Standort der Anbieter die vereinbarte Leistung nicht erbringen kann, dürfen Sie mit einem Monat Frist außerordentlich kündigen (§ 60 Abs. 2 TKG). Wurde der Vertrag online geschlossen, muss der Anbieter zusätzlich einen Kündigungsbutton bereitstellen (§ 312k BGB).

  • § 309 Nr. 9 BGB — Begrenzt Laufzeitklauseln: Erstlaufzeit höchstens zwei Jahre; verlängert sich der Vertrag automatisch, dann nur auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von höchstens einem Monat (gilt für ab dem 1. März 2022 geschlossene Verträge).
  • § 56 TKG — Die Erstlaufzeit von Telekommunikationsverträgen mit Verbrauchern darf höchstens 24 Monate betragen; der Anbieter muss zusätzlich einen Vertrag mit höchstens 12 Monaten Laufzeit anbieten (Abs. 1). Verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit stillschweigend, kann er jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden (Abs. 3).
  • § 57 TKG — Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig zulasten des Kunden (z. B. Preiserhöhung), kann der Kunde ohne Frist und kostenlos kündigen – innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung. Das Kündigungsrecht besteht nicht, wenn die Änderung ausschließlich zum Vorteil des Endnutzers ist, rein administrativer Art ohne negative Auswirkungen oder unmittelbar gesetzlich vorgeschrieben (Abs. 1 Satz 1).
  • § 60 TKG — Kann der Anbieter die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnort nach einem Umzug nicht erbringen, besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist zum Umzugstermin oder einem späteren Zeitpunkt (Abs. 2).
  • § 59 TKG — Verbraucher haben Anspruch auf kostenfreie Mitnahme ihrer Rufnummer zu einem neuen Anbieter; die Mitnahme kann noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragt werden, im Mobilfunk jederzeit, ohne dass der bestehende Vertrag dadurch endet (Abs. 6). Direkte Entgelte dafür dürfen Endnutzern nicht berechnet werden (Abs. 7).
  • § 312k BGB — Online abgeschlossene Verträge müssen sich auch direkt über einen Kündigungsbutton auf der Website des Anbieters kündigen lassen. Ausgenommen sind Verträge, für deren Kündigung das Gesetz ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorsieht, sowie Webseiten und Verträge, die Finanzdienstleistungen betreffen (Abs. 1 Satz 2) — für Bank- und Versicherungsverträge gilt die Pflicht also nicht.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Handyvertrag?
Nach Ablauf der gesetzlich auf höchstens 24 Monate begrenzten Erstlaufzeit ist der Vertrag monatlich kündbar (§ 56 TKG, § 309 Nr. 9 BGB). Der genaue Kündigungstermin während der Erstlaufzeit ergibt sich aus Ihrem individuellen Vertrag.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn ich nicht kündige?
Nein, bei Verträgen ab dem 1. März 2022 ist das nicht mehr zulässig: Nach der Erstlaufzeit läuft der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit weiter und bleibt monatlich kündbar (§ 309 Nr. 9 BGB).
Kann ich außerordentlich kündigen, wenn der Anbieter die Preise erhöht?
Ja. Ändert der Anbieter den Vertrag einseitig, etwa durch eine Preiserhöhung, können Sie innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung fristlos und kostenfrei kündigen (§ 57 TKG). Rein begünstigende oder verwaltungstechnische Änderungen ohne Nachteil für Sie begründen dieses Recht nicht.
Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?
Wenn Ihr bisheriger Anbieter den vertraglich geschuldeten Anschluss an Ihrem neuen Wohnort nicht bereitstellen kann, können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Umzugstermin oder einem späteren Zeitpunkt kündigen (§ 60 Abs. 2 TKG).
Kann ich meine Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen?
Ja, die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich vorgesehen und für Sie kostenfrei (§ 59 TKG). Beantragen Sie die Portierung beim neuen Anbieter; das ist auch noch bis zu einen Monat nach Ende des alten Vertrags möglich.

Stand: 13.07.2026

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