Zum Inhalt springen
Deutschlandvorlagen

Musterbriefe ausfüllen, drucken, fertig

Stromvertrag kündigen: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator kündigen Sie Ihren Stromliefervertrag – ordentlich zum Laufzeitende, per Sonderkündigung nach einer Preiserhöhung oder wegen eines Umzugs.

Wann passt die Stromvertrag-Kündigung?

Dieses Schreiben nutzen Sie, um Ihren Stromliefervertrag zu beenden – beim Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, nach einer angekündigten Preiserhöhung oder wegen eines Umzugs.

Ihre Angaben

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: Der Brief entsteht auf Ihrem Gerät, und weder die Formularfelder noch der fertige Text werden an einen Server übertragen. Was die Seite selbst lädt, steht in der Datenschutzerklärung.

Absender
Empfänger
Angaben zum Schreiben

Vorschau

So sieht das fertige Schreiben aus

Ein vollständig ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Angaben — genau dieses Schreiben erzeugt das Formular oben, nur mit Ihren eigenen Daten. Der Aufbau folgt DIN 5008: Absender, Empfängeranschrift, Ort und Datum, Betreff, Brieftext.

Max Mustermann · Musterstraße 1 · 10115 Berlin

Beispiel GmbH

Firmenweg 2

80331 München

Berlin, 12.03.2026

Kündigung meines Stromliefervertrags – Kundennummer SK-2026-330912

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den mit Ihnen bestehenden Stromliefervertrag ordentlich zum 30.09.2026. Kundennummer: SK-2026-330912 Zählernummer: 1 ESY 1160123456 Verbrauchsstelle: Lindenweg 8, 30161 Hannover Meine künftige Anschrift lautet: Ahornallee 12, 30419 Hannover Zählerstand bei Vertragsende: 48.213 kWh Sollte der genannte Termin nicht zutreffen, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung nach § 41b Abs. 1 EnWG innerhalb einer Woche in Textform unter Angabe des Vertragsendes und übersenden Sie mir eine Schlussrechnung. Ein etwaiges Guthaben überweisen Sie bitte auf das Ihnen bekannte Konto. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Beispielangaben. „Max Mustermann“ und die genannte Anschrift sind erfunden; im Generator stehen an diesen Stellen Ihre eigenen Angaben.

Bis wann können Sie kündigen?

Bei der ordentlichen Kündigung richtet sich die Frist nach Ihrem Vertrag; bei Verträgen mit Preisgarantie oder Mindestlaufzeit ist das Laufzeitende maßgeblich. Kündigt der Anbieter dagegen eine Preisänderung an, können Sie ohne Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG) – über die Änderung muss er Sie als Haushaltskunde spätestens einen Monat vorher unterrichten. Bei einem Umzug beträgt die Frist sechs Wochen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Ihre Kündigung muss der Anbieter innerhalb einer Woche in Textform bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG).

Was beim Stromvertrag gilt

Für Energielieferverträge mit Letztverbrauchern gilt das Energiewirtschaftsgesetz. § 41 Abs. 5 EnWG gibt Ihnen ein fristloses Sonderkündigungsrecht, wenn der Lieferant Preise oder Vertragsbedingungen einseitig ändert – und verbietet ausdrücklich, dafür ein gesondertes Entgelt zu verlangen. Ziehen Sie um, steht Ihnen als Haushaltskunde nach § 41b Abs. 5 EnWG ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist zu; dieses Recht folgt unmittelbar aus dem Gesetz und muss nicht im Vertrag stehen. Es entfällt, wenn der Lieferant Ihnen binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform anbietet, den Vertrag an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen, und dort liefern kann. § 41b Abs. 1 EnWG verpflichtet den Lieferanten, Ihre Kündigung binnen einer Woche in Textform unter Angabe des Vertragsendes zu bestätigen. Beim Anbieterwechsel bleibt Ihre Versorgung in jedem Fall gesichert: Kommt kein neuer Vertrag zustande, greift automatisch die Grundversorgung.

  • § 41 EnWG — Übt der Energielieferant ein vorbehaltenes Recht zur Änderung der Preise oder sonstiger Vertragsbedingungen aus, kann der Letztverbraucher den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen; ein gesondertes Entgelt darf dafür nicht verlangt werden. Über Preisänderungen ist bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vor Wirksamwerden zu unterrichten (Abs. 5).
  • § 41b EnWG — Energielieferverträge mit Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung und ihre Kündigung durch den Energielieferanten bedürfen der Textform. Der Energielieferant hat dem Haushaltskunden dessen Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform zu bestätigen (Abs. 1). Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt; die Kündigung kann zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Das gilt nicht, wenn der bisherige Lieferant binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Bedingungen anbietet und die Belieferung dort möglich ist. Der Haushaltskunde hat dazu seine künftige Anschrift oder die Identifikationsnummer der künftigen Entnahmestelle mitzuteilen (Abs. 5).

Häufige Fragen

Kann ich wegen einer Preiserhöhung sofort kündigen?
Ja. Ändert Ihr Lieferant die Preise oder sonstige Vertragsbedingungen einseitig, können Sie ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Ein gesondertes Entgelt darf dafür nicht verlangt werden.
Wie lange vorher muss mich der Anbieter über eine Preiserhöhung informieren?
Bei Haushaltskunden spätestens einen Monat vor Eintritt der beabsichtigten Änderung; die Unterrichtung muss verständlich sein und Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Preisänderung nennen (§ 41 Abs. 5 EnWG). Zugleich muss der Lieferant Sie auf Ihr Recht zur Vertragsbeendigung hinweisen.
Muss der Anbieter meine Kündigung bestätigen?
Ja. Bei Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung muss der Energielieferant die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang in Textform bestätigen und dabei das Vertragsende angeben (§ 41b Abs. 1 EnWG). Das Musterschreiben fordert diese Bestätigung ausdrücklich an.
Sitze ich nach der Kündigung im Dunkeln?
Nein. Kommt kein Vertrag mit einem neuen Lieferanten zustande, werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Die Grundversorgung ist meist teurer als ein Sondervertrag, aber Ihre Stromversorgung bricht nicht ab.
Kann ich meinen Stromvertrag wegen eines Umzugs kündigen?
Ja. Als Haushaltskunde haben Sie bei einem Wohnsitzwechsel ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen (§ 41b Abs. 5 EnWG). Dieses Recht steht Ihnen kraft Gesetzes zu – es muss nicht in Ihrem Vertrag stehen. Sie können zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Termin kündigen. Wichtig: Nennen Sie im Kündigungsschreiben Ihre künftige Anschrift, denn das verlangt die Vorschrift ausdrücklich. Ihr bisheriger Lieferant kann die Kündigung abwenden, indem er Ihnen binnen zwei Wochen in Textform anbietet, den Vertrag an der neuen Adresse zu denselben Bedingungen fortzuführen – vorausgesetzt, er kann dort überhaupt liefern. Übermitteln Sie zusätzlich den Zählerstand, damit die Schlussrechnung stimmt.

Stand: 01.08.2026

Diese Schreiben gehören oft dazu

Beim Umzug oder Anbieterwechsel kommen diese Schreiben zusammen:

Zum Weiterlesen

Fragen, die über diese eine Vorlage hinausgehen — Fristen, Form und Zugangsnachweis: