Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen: Muster zum Ausfüllen
Mit diesem Generator beantragen Sie beim Beitragsservice die Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag. Den erforderlichen Nachweis legen Sie dem Schreiben in Kopie bei.
Wann kommt eine Befreiung in Betracht?
Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie wegen des Bezugs bestimmter Sozialleistungen oder wegen einer Behinderung vom Rundfunkbeitrag befreit oder ermäßigt werden möchten. Es dient als Anschreiben zu Ihrem Nachweis – die Entscheidung trifft der Beitragsservice auf Grundlage des beigefügten Bescheids.
Vorschau
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29.09.2026
Antrag auf ____________ – Beitragsnummer ____________
So sieht das fertige Schreiben aus
Ein vollständig ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Angaben — genau dieses Schreiben erzeugt das Formular oben, nur mit Ihren eigenen Daten. Der Aufbau folgt DIN 5008: Absender, Empfängeranschrift, Ort und Datum, Betreff, Brieftext.
Max Mustermann · Musterstraße 1 · 10115 Berlin
Beispiel GmbH
Firmenweg 2
80331 München
Berlin, 12.03.2026
Antrag auf die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht – Beitragsnummer 123 456 789
Ab wann und wie lange wirkt die Befreiung?
Für den Antrag selbst gibt es keine Ausschlussfrist; Befreiung und Ermäßigung wirken aber grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen sind. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst zeitnah nach Erhalt Ihres Bewilligungsbescheids. Die Befreiung ist regelmäßig befristet und muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu beantragt werden.
Wer sich befreien lassen kann
Rechtsgrundlage ist § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV), eines Staatsvertrags der Länder – er steht deshalb nicht auf gesetze-im-internet.de, sondern wird unter anderem vom Beitragsservice selbst veröffentlicht. Die Vorschrift knüpft die Befreiung an den Bezug bestimmter Sozialleistungen und die Ermäßigung unter anderem an das Merkzeichen RF; zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Befreiung in besonderen Härtefällen. Entscheidend ist in allen Fällen der Nachweis: Ohne beigefügten Bescheid in Kopie wird der Antrag abgelehnt.
- § 4 RBStV — Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt in § 4 „Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung“. Befreit werden auf Antrag insbesondere Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen; ermäßigt wird der Beitrag unter anderem für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Daneben sieht die Vorschrift eine Befreiung in besonderen Härtefällen vor.
Häufige Fragen
- Reicht dieses Schreiben allein für die Befreiung aus?
- Nein. Entscheidend ist der Nachweis – in der Regel der Bewilligungsbescheid der Leistungsstelle oder der Schwerbehindertenausweis – den Sie in Kopie beilegen müssen. Der Beitragsservice bietet zusätzlich ein eigenes Antragsformular an; dieses Musterschreiben können Sie als Anschreiben dazu oder als formlosen Antrag verwenden.
- Wer kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
- Befreit werden auf Antrag insbesondere Menschen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen – etwa Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (bis zum 30. Juni 2026 Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAföG bei einer eigenen Wohnung. Maßgeblich ist § 4 RBStV. Die Umbenennung ändert am Anspruch nichts: Der Beitragsservice führt die Leistung unverändert als Befreiungsgrund (403 c, früher 403 b), und § 4 RBStV knüpft an den Bezug der Leistung an, nicht an ihren Namen.
- Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung?
- Bei einer Befreiung entfällt der Rundfunkbeitrag vollständig. Bei einer Ermäßigung wird er auf ein Drittel reduziert; sie kommt unter anderem für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis in Betracht.
- Muss ich die Befreiung wiederholt beantragen?
- In der Regel ja. Die Befreiung wird für den Zeitraum gewährt, für den die Sozialleistung bewilligt ist. Läuft der Bewilligungszeitraum ab, müssen Sie mit dem neuen Bescheid einen neuen Antrag stellen – sonst lebt die Beitragspflicht automatisch wieder auf.
- Ich habe zu wenig Einkommen, beziehe aber keine Sozialleistung – was dann?
- Dafür sieht § 4 RBStV die Befreiung als besonderer Härtefall vor. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn Ihr Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze nur geringfügig übersteigt und Sie deshalb keine Sozialleistung erhalten. Legen Sie in diesem Fall Ihre Einkommenssituation im Feld für ergänzende Angaben dar und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Stand: 01.08.2026
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Fragen, die über diese eine Vorlage hinausgehen — Fristen, Form und Zugangsnachweis:
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- Geschäftsbrief nach DIN 5008: Aufbau, Reihenfolge, BetreffEin Brief, der aussieht wie ein Brief, wird anders gelesen als eine hingeschriebene Nachricht. Das ist kein Ästhetikthema: Bei Behörden und Unternehmen entscheidet die Form darüber, wie schnell ein Schreiben der richtigen Akte zugeordnet wird.