Rundfunkbeitrag Befreiung beantragen: Muster zum Ausfüllen
Mit diesem Generator beantragen Sie beim Beitragsservice die Befreiung oder Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag. Den erforderlichen Nachweis legen Sie dem Schreiben in Kopie bei.
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01.08.2026
Antrag auf ____________ – Beitragsnummer ____________
Wann brauchen Sie dieses Schreiben?
Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie wegen des Bezugs bestimmter Sozialleistungen oder wegen einer Behinderung vom Rundfunkbeitrag befreit oder ermäßigt werden möchten. Es dient als Anschreiben zu Ihrem Nachweis – die Entscheidung trifft der Beitragsservice auf Grundlage des beigefügten Bescheids.
Welche Frist gilt?
Für den Antrag selbst gibt es keine Ausschlussfrist; Befreiung und Ermäßigung wirken aber grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Voraussetzungen vorliegen und nachgewiesen sind. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst zeitnah nach Erhalt Ihres Bewilligungsbescheids. Die Befreiung ist regelmäßig befristet und muss nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage ist § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV), eines Staatsvertrags der Länder – er steht deshalb nicht auf gesetze-im-internet.de, sondern wird unter anderem vom Beitragsservice selbst veröffentlicht. Die Vorschrift knüpft die Befreiung an den Bezug bestimmter Sozialleistungen und die Ermäßigung unter anderem an das Merkzeichen RF; zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Befreiung in besonderen Härtefällen. Entscheidend ist in allen Fällen der Nachweis: Ohne beigefügten Bescheid in Kopie wird der Antrag abgelehnt.
- § 4 RBStV — Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt in § 4 „Befreiungen von der Beitragspflicht, Ermäßigung“. Befreit werden auf Antrag insbesondere Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen; ermäßigt wird der Beitrag unter anderem für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis. Daneben sieht die Vorschrift eine Befreiung in besonderen Härtefällen vor.
Häufige Fragen
- Reicht dieses Schreiben allein für die Befreiung aus?
- Nein. Entscheidend ist der Nachweis – in der Regel der Bewilligungsbescheid der Leistungsstelle oder der Schwerbehindertenausweis – den Sie in Kopie beilegen müssen. Der Beitragsservice bietet zusätzlich ein eigenes Antragsformular an; dieses Musterschreiben können Sie als Anschreiben dazu oder als formlosen Antrag verwenden.
- Wer kann vom Rundfunkbeitrag befreit werden?
- Befreit werden auf Antrag insbesondere Menschen, die bestimmte Sozialleistungen beziehen – etwa Bürgergeld nach dem SGB II, Sozialhilfe oder Grundsicherung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder BAföG bei einer eigenen Wohnung. Maßgeblich ist § 4 RBStV.
- Was ist der Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung?
- Bei einer Befreiung entfällt der Rundfunkbeitrag vollständig. Bei einer Ermäßigung wird er auf ein Drittel reduziert; sie kommt unter anderem für Menschen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis in Betracht.
- Muss ich die Befreiung wiederholt beantragen?
- In der Regel ja. Die Befreiung wird für den Zeitraum gewährt, für den die Sozialleistung bewilligt ist. Läuft der Bewilligungszeitraum ab, müssen Sie mit dem neuen Bescheid einen neuen Antrag stellen – sonst lebt die Beitragspflicht automatisch wieder auf.
- Ich habe zu wenig Einkommen, beziehe aber keine Sozialleistung – was dann?
- Dafür sieht § 4 RBStV die Befreiung als besonderer Härtefall vor. Sie kommt insbesondere in Betracht, wenn Ihr Einkommen die maßgebliche Bedarfsgrenze nur geringfügig übersteigt und Sie deshalb keine Sozialleistung erhalten. Legen Sie in diesem Fall Ihre Einkommenssituation im Feld für ergänzende Angaben dar und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Stand: 01.08.2026