Erlaubnis zur Haustierhaltung: Muster zum Ausfüllen
Mit diesem Generator beantragen Sie bei Ihrem Vermieter die Erlaubnis, ein Haustier wie einen Hund oder eine Katze in Ihrer Mietwohnung zu halten – als fertiges Schreiben zum Ausfüllen, direkt im Browser.
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01.08.2026
Antrag auf Erlaubnis zur Haustierhaltung (____________)
Wann brauchen Sie dieses Schreiben?
Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie in Ihrer Mietwohnung ein Tier halten möchten, für das die Erlaubnis des Vermieters erforderlich ist – etwa einen Hund oder eine Katze. Für gängige Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder Ziervögel benötigen Sie dagegen grundsätzlich keine Erlaubnis, da deren Haltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zählt.
Rechtsgrundlage
Der Vermieter muss dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache ermöglichen (§ 535 Abs. 1 BGB). Ob die Haltung eines bestimmten Haustieres dazu gehört, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Einzelfall durch eine umfassende Abwägung der Interessen von Mieter, Vermieter und anderen Hausbewohnern zu klären; eine Klausel, die Hunde- und Katzenhaltung im Mietvertrag pauschal und ausnahmslos verbietet, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12). Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder Ziervögel in angemessener Zahl darf der Vermieter dagegen generell nicht verbieten, da ihre Haltung typischerweise keine Beeinträchtigung darstellt. Bei größeren oder potenziell gefährlichen Tieren behält sich der Vermieter regelmäßig eine Einzelfallprüfung vor.
- § 535 Abs. 1 BGB — Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu gewähren und diesen während der Mietzeit zu erhalten. Ob die Haltung eines Haustiers zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, ist im Einzelfall zu klären.
- BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12 — Eine formularvertragliche Klausel, die dem Mieter die Haltung von Hunden und Katzen generell und ausnahmslos verbietet, ist unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ob Tierhaltung im Einzelfall vom vertragsgemäßen Gebrauch umfasst ist, erfordert stattdessen eine umfassende Abwägung der Interessen aller Beteiligten.
Häufige Fragen
- Brauche ich für jedes Haustier eine Erlaubnis?
- Nein. Für gängige Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Zierfische oder Ziervögel in angemessener Anzahl benötigen Sie keine Erlaubnis des Vermieters; ihre Haltung zählt zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Bei Hunden, Katzen oder anderen größeren Tieren sollten Sie dagegen vorab die Zustimmung einholen.
- Darf mein Vermieter Hunde und Katzen im Mietvertrag generell verbieten?
- Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine formularvertragliche Klausel, die Hunde- und Katzenhaltung pauschal verbietet, unwirksam ist (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12). Stattdessen ist im Einzelfall abzuwägen, ob die Tierhaltung zumutbar ist.
- Welche Kriterien spielen bei der Abwägung eine Rolle?
- Berücksichtigt werden unter anderem Art, Größe und Verhalten des Tieres, die Wohnsituation, mögliche Beeinträchtigungen von Nachbarn sowie schutzwürdige Interessen anderer Hausbewohner. Deshalb hilft eine möglichst genaue Beschreibung des Tieres in Ihrem Antrag.
- Was, wenn der Vermieter nicht antwortet?
- Reagiert der Vermieter nicht, sollten Sie schriftlich nachfassen und eine angemessene Frist zur Rückmeldung setzen. Dokumentieren Sie die Kommunikation, falls es später zu einer Meinungsverschiedenheit über die Tierhaltung kommt.
- Kann der Vermieter eine erteilte Erlaubnis nachträglich zurücknehmen?
- Eine einmal erteilte Erlaubnis kann der Vermieter nicht ohne Weiteres zurücknehmen. Kommt es durch das Tier jedoch zu konkreten Beeinträchtigungen, etwa erheblichem Lärm oder Beschädigungen, kann dies im Einzelfall anders zu beurteilen sein.
Stand: 13.07.2026