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Einspruch gegen Bußgeldbescheid: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator erstellen Sie ein fristgerechtes Einspruchsschreiben gegen Ihren Bußgeldbescheid – direkt im Browser, ohne Anmeldung. Umgangssprachlich wird dieses Schreiben oft auch „Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid“ genannt, rechtlich korrekt ist jedoch der Begriff Einspruch.

Wann ist ein Einspruch der richtige Weg?

Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren möchten – etwa weil Sie die Messung, die Fahrereigenschaft oder Verfahrensfehler bezweifeln. Der Einspruch muss bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat, nicht beim Gericht.

Ihre Angaben

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: Der Brief entsteht auf Ihrem Gerät, und weder die Formularfelder noch der fertige Text werden an einen Server übertragen. Was die Seite selbst lädt, steht in der Datenschutzerklärung.

Absender
Empfänger
Angaben zum Schreiben

Vorschau

So sieht das fertige Schreiben aus

Ein vollständig ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Angaben — genau dieses Schreiben erzeugt das Formular oben, nur mit Ihren eigenen Daten. Der Aufbau folgt DIN 5008: Absender, Empfängeranschrift, Ort und Datum, Betreff, Brieftext.

Max Mustermann · Musterstraße 1 · 10115 Berlin

Beispiel GmbH

Firmenweg 2

80331 München

Berlin, 12.03.2026

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom 01.07.2026 – Aktenzeichen OWi-123456-78/26

Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bußgeldbescheid vom 01.07.2026, Aktenzeichen OWi-123456-78/26, lege ich hiermit gemäß § 67 Abs. 1 OWiG form- und fristgerecht Einspruch ein. Zur Begründung führe ich Folgendes aus: Die Messung erfolgte nach meiner Kenntnis mit einem nicht ordnungsgemäß geeichten Gerät. Eine weitergehende Begründung behalte ich mir vor und reiche sie gegebenenfalls gesondert nach. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Einspruchs schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Beispielangaben. „Max Mustermann“ und die genannte Anschrift sind erfunden; im Generator stehen an diesen Stellen Ihre eigenen Angaben.

Wie lange haben Sie für den Einspruch Zeit?

Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG) – maßgeblich ist der Tag der Zustellung, nicht das Ausstellungsdatum. Der Einspruch muss innerhalb dieser zwei Wochen bei der Behörde eingegangen sein: Das Gesetz verlangt, ihn dort einzulegen, und anders als beim Widerruf eines Verbrauchervertrags (§ 355 Abs. 1 Satz 5 BGB) genügt die rechtzeitige Absendung hier gerade nicht. Wer am letzten Tag zur Post geht, ist zu spät. Versäumen Sie die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.

Worauf sich der Einspruch stützt

Rechtsgrundlage ist § 67 OWiG: Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der erlassenden Verwaltungsbehörde einzulegen. Er kann sich gegen den gesamten Bescheid richten oder auf einzelne Punkte beschränkt werden (§ 67 Abs. 2 OWiG), etwa nur gegen die Höhe der Geldbuße. Eine Begründung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert der Behörde aber die Prüfung.

  • § 67 OWiG — Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat; er kann auf bestimmte Punkte beschränkt werden.

Häufige Fragen

Heißt es Einspruch oder Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Rechtlich korrekt ist „Einspruch“ nach § 67 OWiG. Im Alltag wird häufig auch von „Widerspruch“ gesprochen – gemeint ist aber dasselbe Schreiben.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Zählen Sie ab dem Tag, an dem Sie den Bescheid tatsächlich erhalten haben, nicht ab dem Ausstellungsdatum.
Muss ich meinen Einspruch begründen?
Nein. Eine Begründung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung und kann bis zur Entscheidung nachgereicht werden. Ohne Begründung prüft die Behörde den Fall trotzdem vollständig.
An wen schicke ich den Einspruch?
An die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – das ist in der Regel die im Bescheid genannte Bußgeldstelle, nicht das Gericht. Adresse und Aktenzeichen finden Sie auf dem Bescheid.
Was passiert nach dem Einspruch?
Die Behörde prüft den Bescheid erneut. Hält sie am Vorwurf fest, gibt sie die Akte an die Staatsanwaltschaft ab, die sie dem zuständigen Amtsgericht zur Entscheidung vorlegt. Ohne Einspruch wird der Bescheid nach Fristablauf rechtskräftig.

Stand: 12.07.2026

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