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Haftpflichtversicherung kündigen: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator kündigen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung – ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres oder per Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung.

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Wann brauchen Sie dieses Schreiben?

Dieses Schreiben nutzen Sie, um Ihre private Haftpflichtversicherung zu beenden – ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, per Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung oder nach einem regulierten Schadensfall.

Welche Frist gilt?

Bei der ordentlichen Kündigung richtet sich die Frist nach Ihrem Vertrag und darf gesetzlich zwischen einem und drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres liegen (§ 11 Abs. 3 VVG); drei Monate sind verbreitet. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit (§ 40 VVG), nach einem Schadensfall einen Monat ab Abschluss der Entschädigungsverhandlungen (§ 92 VVG).

Rechtsgrundlage

Private Haftpflichtversicherungen verlängern sich mangels Kündigung jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr; die vereinbarte Kündigungsfrist muss zwischen einem und drei Monaten liegen (§ 11 Abs. 1 und Abs. 3 VVG). Hinzu kommen die gesetzlichen Sonderkündigungsrechte bei Beitragserhöhung (§ 40 VVG) und nach einem Versicherungsfall (§ 92 VVG).

  • § 11 VVG — Verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung automatisch, geschieht dies jeweils nur um ein weiteres Jahr (Abs. 1); die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein und zwischen einem und drei Monaten liegen (Abs. 3).
  • § 40 VVG — Erhöht der Versicherer aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend erweitert, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
  • § 92 VVG — Nach einem Versicherungsfall können beide Vertragsparteien kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für die Privathaftpflicht?
Maßgeblich ist Ihr Vertrag. Gesetzlich muss die vereinbarte Frist für beide Seiten gleich sein und zwischen einem und drei Monaten liegen (§ 11 Abs. 3 VVG); drei Monate zum Ablauf des Versicherungsjahres sind verbreitet. Prüfen Sie im Versicherungsschein, wann Ihr Versicherungsjahr endet.
Kann ich wegen einer Beitragserhöhung sofort kündigen?
Ja, wenn der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel erhöht, ohne dass sich der Versicherungsschutz entsprechend erweitert — bei Haftpflichtpolicen ist das der Regelfall. Das Sonderkündigungsrecht müssen Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung ausüben (§ 40 VVG).
Sollte ich kündigen, bevor ich eine neue Haftpflicht habe?
Davon ist abzuraten. Die private Haftpflichtversicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, deckt aber Schäden ab, für die Sie sonst unbegrenzt mit Ihrem Vermögen haften. Sorgen Sie dafür, dass der neue Vertrag nahtlos an den gekündigten anschließt, damit keine Deckungslücke entsteht.
Was passiert mit mitversicherten Familienmitgliedern?
Mit dem Vertrag endet auch der Schutz für alle mitversicherten Personen. Wer bislang über Ihren Vertrag mitversichert war – etwa Partnerin oder Partner oder Kinder in Ausbildung –, braucht ab dem Vertragsende eigenen Schutz oder muss in den neuen Vertrag aufgenommen werden.
Muss ich die Kündigung unterschreiben?
Für die Kündigung genügt seit Oktober 2016 die Textform; eine eigenhändige Unterschrift ist gesetzlich nicht mehr zwingend. Ein unterschriebenes, per Einwurf-Einschreiben versandtes Schreiben ist trotzdem empfehlenswert, weil Sie damit den Zugang belegen können.

Stand: 01.08.2026