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Kfz-Versicherung kündigen: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator kündigen Sie Ihre Kfz-Versicherung – ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, per Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall.

Wann passt die Kfz-Kündigung?

Dieses Schreiben nutzen Sie, um Ihre Kfz-Versicherung zu kündigen – ordentlich zum Ablauf des Versicherungsjahres, im Rahmen einer Sonderkündigung nach einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadensfall. Wählen Sie die passende Kündigungsart und den gewünschten Termin; das Schreiben passt sich entsprechend an.

Ihre Angaben

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: Der Brief entsteht auf Ihrem Gerät, und weder die Formularfelder noch der fertige Text werden an einen Server übertragen. Was die Seite selbst lädt, steht in der Datenschutzerklärung.

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So sieht das fertige Schreiben aus

Ein vollständig ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Angaben — genau dieses Schreiben erzeugt das Formular oben, nur mit Ihren eigenen Daten. Der Aufbau folgt DIN 5008: Absender, Empfängeranschrift, Ort und Datum, Betreff, Brieftext.

Max Mustermann · Musterstraße 1 · 10115 Berlin

Beispiel GmbH

Firmenweg 2

80331 München

Berlin, 12.03.2026

Kündigung meines Kfz-Versicherungsvertrags – Versicherungsschein VS-2026-119887

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den bei Ihnen bestehenden Kraftfahrzeug-Versicherungsvertrag mit der Versicherungsscheinnummer VS-2026-119887 für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen M-AB 1234 ordentlich zum 31.12.2026. Sollte der genannte Termin nicht zutreffen, kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen zulässigen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Zugang dieser Kündigung sowie das Datum der Vertragsbeendigung schriftlich. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Beispielangaben. „Max Mustermann“ und die genannte Anschrift sind erfunden; im Generator stehen an diesen Stellen Ihre eigenen Angaben.

Bis wann können Sie kündigen?

Bei der ordentlichen Kündigung richtet sich die Frist nach Ihrem Vertrag und darf gesetzlich zwischen einem und drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres liegen (§ 11 Abs. 3 VVG) – üblich ist ein Monat. Läuft Ihr Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr, ist der 30. November häufig der letzte Kündigungstermin; maßgeblich ist aber stets Ihr Vertrag. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie einen Monat ab Zugang der Mitteilung Zeit für die Sonderkündigung (§ 40 VVG), nach einem Schadensfall ebenfalls einen Monat – in der Kfz-Haftpflicht ab der Anerkennung oder Ablehnung Ihres Freistellungsanspruchs durch den Versicherer (§ 111 VVG), in der Kasko ab dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG).

Was bei der Kfz-Versicherung gilt

Kfz-Versicherungsverträge verlängern sich mangels Kündigung jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr; die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist muss zwischen einem und drei Monaten liegen (§ 11 Abs. 1 und Abs. 3 VVG). Daneben sieht das Gesetz zwei Sonderkündigungsrechte vor: bei einer Beitragserhöhung ohne entsprechend erweiterten Schutz (§ 40 VVG) und nach einem Versicherungsfall für beide Vertragsparteien (für die Kfz-Haftpflicht § 111 VVG, für die Kasko § 92 VVG). Beim Verkauf des Fahrzeugs geht der Vertrag automatisch auf den Erwerber über (§ 95 VVG), der ihn ebenso wie der Versicherer innerhalb einer Frist kündigen kann (§ 96 VVG).

  • § 11 VVG — Verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung automatisch, geschieht dies jeweils nur um ein weiteres Jahr (Abs. 1); die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist muss für beide Seiten gleich sein und zwischen einem und drei Monaten liegen (Abs. 3) – die in der Praxis übliche Ein-Monats-Frist zum Ablauf des Versicherungsjahres ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag innerhalb dieser gesetzlichen Grenzen.
  • § 40 VVG — Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
  • § 92 VVG — Gilt für die Sachversicherung, bei der Kfz-Versicherung also für die Kasko. Nach einem Versicherungsfall kann jede Vertragspartei kündigen (Abs. 1). Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig; der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (Abs. 2).
  • § 111 VVG — Gilt für die Haftpflichtversicherung, bei der Kfz-Versicherung also für die Kfz-Haftpflicht. Hat der Versicherer nach einem Versicherungsfall den Anspruch des Versicherungsnehmers auf Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, kann jede Vertragspartei kündigen; ebenso, wenn der Versicherer anweist, es zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten kommen zu lassen (Abs. 1). Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats seit der Anerkennung oder Ablehnung oder seit Rechtskraft des Urteils im Rechtsstreit mit dem Dritten zulässig; der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten, der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (Abs. 2 i. V. m. § 92 Abs. 2 Satz 2 und 3).
  • § 95 VVG — Beim Verkauf des versicherten Fahrzeugs tritt der Erwerber anstelle des bisherigen Versicherungsnehmers in den Versicherungsvertrag ein. Für die Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung ordnet § 122 VVG die entsprechende Anwendung an.
  • § 96 VVG — Sowohl der Versicherer als auch der Erwerber können den Vertrag nach der Fahrzeugveräußerung innerhalb eines Monats kündigen.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung ordentlich kündigen?
Die ordentliche Kündigung ist zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich; die Frist ergibt sich aus Ihrem Vertrag und darf gesetzlich zwischen einem und drei Monaten liegen (§ 11 Abs. 3 VVG) – in der Praxis meist ein Monat. Läuft Ihr Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr, ist der 30. November häufig der letzte Termin.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag erhöht wird?
Ja. Erhöht der Versicherer die Prämie, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, das Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung ausüben müssen (§ 40 VVG).
Darf ich nach einem Unfall kündigen?
Ja, nach einem Versicherungsfall können sowohl Sie als auch der Versicherer kündigen, aber nur innerhalb eines Monats. Wann dieser Monat beginnt, hängt davon ab, welcher Teil der Versicherung betroffen ist: in der Kfz-Haftpflicht mit der Anerkennung oder Ablehnung Ihres Freistellungsanspruchs durch den Versicherer (§ 111 VVG), in der Kasko mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG).
Was passiert mit der Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?
Der Versicherungsvertrag geht mit dem Fahrzeug automatisch auf den Erwerber über (§ 95 VVG) – Sie als Verkäufer müssen dafür nicht kündigen. Der Erwerber und der Versicherer können den übergegangenen Vertrag anschließend innerhalb eines Monats kündigen (§ 96 VVG); melden Sie den Verkauf Ihrem Versicherer, damit die Prämie korrekt abgerechnet wird.
Kann ich die Kfz-Versicherung kündigen, ohne bereits eine neue zu haben?
Davon ist abzuraten: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung (Pflichtversicherungsgesetz) – ohne durchgehenden Versicherungsschutz darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Sorgen Sie dafür, dass eine neue Versicherung nahtlos an die gekündigte anschließt, bevor die Kündigung wirksam wird.

Stand: 13.07.2026

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