Zum Inhalt springen
Deutschlandvorlagen

Musterbriefe ausfüllen, drucken, fertig

Beschwerde wegen Lärmbelästigung: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator beschweren Sie sich bei Ihrem Vermieter über anhaltende Lärmbelästigung durch eine andere Mietpartei und fordern ihn zum Handeln auf – als fertiges Schreiben zum Ausfüllen, direkt im Browser.

Wann ist eine Beschwerde angebracht?

Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie sich durch andauernden Lärm einer anderen Mietpartei in Ihrem Haus gestört fühlen – etwa durch laute Musik, Partys oder Trittschall zur Unzeit – und Ihren Vermieter förmlich auffordern möchten, dagegen vorzugehen.

Ihre Angaben

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: Der Brief entsteht auf Ihrem Gerät, und weder die Formularfelder noch der fertige Text werden an einen Server übertragen. Was die Seite selbst lädt, steht in der Datenschutzerklärung.

Absender
Empfänger
Angaben zum Schreiben

Vorschau

So sieht das fertige Schreiben aus

Ein vollständig ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Angaben — genau dieses Schreiben erzeugt das Formular oben, nur mit Ihren eigenen Daten. Der Aufbau folgt DIN 5008: Absender, Empfängeranschrift, Ort und Datum, Betreff, Brieftext.

Max Mustermann · Musterstraße 1 · 10115 Berlin

Beispiel GmbH

Firmenweg 2

80331 München

Berlin, 12.03.2026

Beschwerde wegen anhaltender Lärmbelästigung

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beschwere ich mich über eine anhaltende Lärmbelästigung, die von einer anderen Mietpartei in unserem Haus ausgeht: Regelmäßig sehr laute Musik und Türenschlagen, teils bis in die frühen Morgenstunden. Die Störung tritt wie folgt auf: Fast täglich zwischen 23 und 2 Uhr, besonders auffällig an Wochenenden. Nach meiner Kenntnis kommt der Lärm aus der Wohnung im 3. Obergeschoss rechts. Als Vermieter sind Sie verpflichtet, mir die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die geschilderten Störungen beeinträchtigen diesen Gebrauch erheblich. Ich bitte Sie daher, innerhalb von 14 Tage geeignete Maßnahmen zu ergreifen, etwa die verursachende Mietpartei anzusprechen und zur Unterlassung aufzufordern. Sollte sich die Lärmbelästigung fortsetzen, behalte ich mir vor zu prüfen, ob hierin ein Mangel meiner Mietsache liegt und mir deshalb weitere Rechte, insbesondere auf Mietminderung, zustehen. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieses Schreibens sowie die von Ihnen eingeleiteten Schritte. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Beispielangaben. „Max Mustermann“ und die genannte Anschrift sind erfunden; im Generator stehen an diesen Stellen Ihre eigenen Angaben.

Wann sollten Sie den Lärm anzeigen?

Eine gesetzlich vorgeschriebene Frist gibt es für diese Beschwerde nicht. Sinnvoll ist eine angemessene Frist von beispielsweise ein bis zwei Wochen, damit der Vermieter reagieren und mit der störenden Mietpartei sprechen kann. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung untermauert Ihre Angaben.

Wann Lärm ein Mangel der Wohnung ist

Der Vermieter ist verpflichtet, Ihnen den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu erhalten; dazu gehört nach ständiger Praxis auch die Sorge für den Hausfrieden, wenn eine andere Mietpartei diesen nachhaltig stört (§ 535 Abs. 1 BGB). Bleibt der Vermieter trotz Kenntnis untätig, kann anhaltender Lärm als Mangel der eigenen Mietsache gewertet werden, der unter Umständen ein Recht auf Mietminderung begründet (§ 536 BGB). Ob und in welcher Höhe eine Minderung im Einzelfall gerechtfertigt ist, hängt von Art, Dauer und Nachweisbarkeit der Störung ab und sollte erst nach sorgfältiger Dokumentation geprüft werden.

  • § 535 Abs. 1 BGB — Der Vermieter muss dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gewähren und erhalten; dazu gehört nach ständiger Praxis auch das Einschreiten, wenn eine andere Mietpartei den Hausfrieden nachhaltig stört.
  • § 536 BGB — Mindert ein Mangel die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch, ist die Miete kraft Gesetzes angemessen herabgesetzt. Anhaltender, vom Vermieter nicht abgestellter Lärm kann einen solchen Mangel begründen.

Häufige Fragen

Muss ich den Lärm zunächst dokumentieren?
Nicht zwingend, aber dringend empfohlen. Ein Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Dauer und Art der Störung erleichtert es, die Beschwerde zu belegen und spätere Schritte nachvollziehbar zu begründen.
Kann ich wegen Lärmbelästigung sofort die Miete mindern?
Nicht automatisch. Zunächst müssen Sie den Vermieter über die Störung informieren und ihm Gelegenheit geben, tätig zu werden. Eine Mietminderung nach § 536 BGB kommt erst bei einem erheblichen Mangel in Betracht – die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Zeigen Sie die Störung an: Ohne Anzeige entfällt die Minderung, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB).
Was kann der Vermieter gegen die lärmende Mietpartei unternehmen?
Üblich sind zunächst eine Ansprache oder schriftliche Abmahnung der störenden Mietpartei. Hält die Störung trotzdem an, kann der Vermieter im Einzelfall weitergehende Schritte prüfen, etwa eine Kündigung gegenüber der störenden Mietpartei.
Was, wenn der Vermieter nicht reagiert?
Reagiert der Vermieter nicht innerhalb der gesetzten Frist, sollten Sie schriftlich nachfassen und die Störungen weiter dokumentieren. Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung kann dann eine Mietminderung sinnvoll sein.
Gilt dieses Schreiben auch für Baulärm oder Lärm von außerhalb des Hauses?
Dieses Schreiben ist auf Störungen durch eine andere Mietpartei im selben Haus zugeschnitten. Bei Baulärm, Verkehrslärm oder anderen externen Quellen gelten teils andere Zuständigkeiten und Maßstäbe; sprechen Sie Ihren Vermieter dennoch an, wenn die Störung von einer Wohnung ausgeht, für die er verantwortlich ist.

Stand: 13.07.2026

Diese Schreiben gehören oft dazu

Wenn die Störung bleibt, geht es meist mit diesen Schreiben weiter:

Zum Weiterlesen

Fragen, die über diese eine Vorlage hinausgehen — Fristen, Form und Zugangsnachweis: