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Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung: Muster zum Ausfüllen

Mit diesem Generator erheben Sie fristgerecht Einwendungen gegen Ihre Nebenkostenabrechnung und fordern Einsicht in die Belege – als fertiges Schreiben zum Ausfüllen, direkt im Browser.

Wann lohnt sich der Widerspruch?

Dieses Schreiben nutzen Sie, wenn Sie mit einzelnen Positionen Ihrer Nebenkosten- bzw. Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden sind – etwa wegen unklarer Kostensprünge, nicht vereinbarter Positionen oder eines falschen Verteilerschlüssels. Es erhebt förmlich Einwendungen und fordert zugleich Einsicht in die Belege.

Ihre Angaben

Ihre Eingaben bleiben in Ihrem Browser: Der Brief entsteht auf Ihrem Gerät, und weder die Formularfelder noch der fertige Text werden an einen Server übertragen. Was die Seite selbst lädt, steht in der Datenschutzerklärung.

Absender
Empfänger
Angaben zum Schreiben

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So sieht das fertige Schreiben aus

Ein vollständig ausgefülltes Beispiel mit erfundenen Angaben — genau dieses Schreiben erzeugt das Formular oben, nur mit Ihren eigenen Daten. Der Aufbau folgt DIN 5008: Absender, Empfängeranschrift, Ort und Datum, Betreff, Brieftext.

Max Mustermann · Musterstraße 1 · 10115 Berlin

Beispiel GmbH

Firmenweg 2

80331 München

Berlin, 12.03.2026

Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025

Sehr geehrte Damen und Herren, die Nebenkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 ist mir am 15.06.2026 zugegangen. Gegen diese Abrechnung erhebe ich fristgerecht Einwendungen gemäß § 556 Abs. 3 BGB. Im Einzelnen beanstande ich Folgendes: Position „Hausmeister“ ist gegenüber dem Vorjahr ohne Erklärung um 200 € gestiegen. Die Position „Gartenpflege“ ist im Mietvertrag nicht als umlagefähig vereinbart. Zugleich bitte ich um Einsicht in die zugrundeliegenden Belege und Rechnungen, entweder durch Übersendung von Kopien oder durch einen Termin zur Einsichtnahme in Ihren Geschäftsräumen. Ich bitte um eine korrigierte Abrechnung beziehungsweise um Stellungnahme zu meinen Einwendungen innerhalb von 4 Wochen. Mit freundlichen Grüßen Max Mustermann
Beispielangaben. „Max Mustermann“ und die genannte Anschrift sind erfunden; im Generator stehen an diesen Stellen Ihre eigenen Angaben.

Wie lange können Sie die Abrechnung beanstanden?

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen; danach kann er grundsätzlich keine Nachforderungen mehr verlangen. Sie als Mieter müssen Ihre Einwendungen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung geltend machen (§ 556 Abs. 3 BGB) – danach sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Was der Vermieter abrechnen darf

Grundlage für Ihre Einwendungen ist § 556 Abs. 3 BGB, der sowohl die Abrechnungsfrist des Vermieters als auch Ihre Einwendungsfrist als Mieter regelt. Um Ihre Einwendungen konkret begründen zu können, haben Sie zudem ein aus § 259 BGB abgeleitetes Recht, die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege einzusehen.

  • § 556 Abs. 3 BGB — Der Vermieter muss jährlich über die Betriebskosten abrechnen und die Abrechnung spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen; danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen. Der Mieter muss Einwendungen wiederum spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung geltend machen, sonst sind sie grundsätzlich ausgeschlossen.
  • § 259 BGB — Wer zur Rechnungslegung verpflichtet ist, muss eine geordnete Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben vorlegen und, soweit Belege üblich sind, diese beifügen bzw. zur Einsicht bereithalten – Grundlage für das anerkannte Recht des Mieters auf Belegeinsicht bei der Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung zu erheben?
Zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung (§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB). Nach Ablauf dieser Frist sind Einwendungen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, Sie haben die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
Muss mir der Vermieter die Belege zur Abrechnung zeigen?
Ja. Aus der Rechenschaftspflicht des Vermieters (§ 259 BGB) leitet sich Ihr Recht ab, Einsicht in die zugrundeliegenden Rechnungen und Belege zu nehmen – entweder in dessen Geschäftsräumen oder, in der Regel gegen Kostenerstattung, per Kopie.
Was passiert, wenn der Vermieter die Abrechnung zu spät schickt?
Erreicht Sie die Abrechnung erst nach Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums, kann der Vermieter grundsätzlich keine Nachforderung mehr geltend machen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB) – außer er hat die Verspätung nicht zu vertreten.
Kann ich Nachzahlungen zurückhalten, solange meine Einwendungen ungeklärt sind?
Ob und in welchem Umfang ein Zurückbehaltungsrecht besteht, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob Ihre Einwendungen berechtigt und die beanstandeten Beträge klar bezifferbar sind. Klären Sie offene Nachforderungen möglichst schriftlich mit dem Vermieter und lassen Sie sich im Zweifel individuell beraten.
Muss ich die Abrechnung akzeptieren, auch wenn ich Zweifel an einzelnen Positionen habe?
Nein. Innerhalb der zwölfmonatigen Einwendungsfrist können Sie einzelne Positionen konkret beanstanden – etwa wegen fehlender Umlagefähigkeit, falscher Verteilerschlüssel oder unplausibler Kostensteigerungen. Dieses Schreiben dokumentiert Ihre Einwendungen fristgerecht.

Stand: 12.07.2026

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